Ehevertrag
Eheverträge überdenken ist wichtig

Rechtliche Aspekte

Mit dem Eingehen der Ehe auf dem Standesamt sind bestimmte Rechte und Pflichten verbunden, ihr geht einen Vertrag ein! Möchtet ihr darüber hinausgehende oder abweichende Regelungen für sich vereinbaren, könnt ihr einen Ehevertrag schließen. So könnt ihr zum Beispiel individuelle Abmachungen zu Sorgerecht, Rentenansprüche und Unterhaltspflichten im Ehevertrag vereinbaren.

Natürlich sollte man sich bei diesen rechtlichen Angelegenheiten Unterstützung von einem Rechtsanwalt, Familienanwalt oder Notar holen.

Solltet ihre eine Gütergemeinschaft vereinbaren wollen, dann werden jeweils das Vermögen und auch die Schulden, die sich während der Ehe ergeben haben, von euch beiden zusammengerechnet. Im Falle einer Scheidung werden diese hälftig aufgeteilt.

Dann gibt es noch die Gütertrennung. Da verbleiben sowohl Vermögen als auch Schulden bei dem jeweiligen Partner in dem Verhältnis, wie es bereits vor der Eheschließung war. Somit entstehen auch keine Ansprüche im Scheidungsfall – weder hinsichtlich Renten noch sonstiger Vermögenswerte oder Ausgleichszahlungen. Ist einer der Partner Unternehmer, dann ist diese Form des Ehevertrags eine Möglichkeit, sich für den Scheidungsfall abzusichern.

Ebenso kann er vertraglich den Zugewinn ausschließen. Dann bleibt das Vermögen, das er mit seinem Unternehmen während der Ehe erwirtschaftet hat, in seinem Besitz. Gleiches gilt entsprechend für etwaige Schulden.

Persönliche Aspekte

In den meisten Fällen wird ein Ehevertrag verlangt, wenn eine der beiden Parteien sehr viel Vermögen in die Ehe mit einbringt, z.B. durch eine große Erbschaft, eine eigene Firma oder ein Haus, das schon abbezahlt wurde.

Bei dem Verlangen eines Ehevertrages ist es jedoch wichtig zu bedenken, dass der Partner durchaus verletzt sein könnte. Ebenfalls könnte er es als Vertrauensbruch sehen, ein solches Dokument zu unterschreiben. Denn mit eurer Hochzeit sagt ihr eigentlich bindend für immer zueinander „JA“, somit wäre eine rechtliche Absicherung für den Fall einer Scheidung irrelevant.

Für den Partner fürs Leben hat man sich bewusst entschieden und sollte sich auch sicher sein zusammen zu bleiben.

Bedacht werden muss allerdings auch, dass das gesamte Vermögen, welches eine Partei während der Ehe in den Haushalt einbringt Beiden gehört.

Eheverträge sind ein heikles Thema und sollten deshalb gut überdacht werden. Am besten wäre es, sich zuerst in die Situation eures Partners zu versetzten und sich zu überlegen, wie man selbst auf diesen Vertrag reagieren würde.

Die rechtlichen Aspekte orientieren sich an den Inhalten von „Der große Hochzeitsratgeber“.

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