Love is Love
Er liebt sie. Sie liebt ihn. Er liebt ihn. Sie liebt sie. …
Eigentlich sollte dies doch kein Thema mehr in der Gesellschaft sein und doch wird es immer wieder zum Thema gemacht.
Heute von mir, denn was gibt es Schöneres als die Liebe? Dabei ist es doch egal, wie geliebt wird. Warum sollte man denn auch Unterschiede bei einer Hochzeit machen?
Rollen wir doch mal kurz auf, wie die Gesetzeslage für eine gleichgeschlechtliche Ehe ist:
„Mit dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) vom 1.August 2001 wurde die eingetragene Lebenspartnerschaft als familienrechtliches Institut neben der Ehe eingeführt.“
Bis zum 30. September 2017 konnten diese Erklärungen zur Begründung einer Lebenspartnerschaft sowohl vor dem Standesamt als auch vor einem Notar (mit Amtssitz in Bayern) abgegeben werden.
Seit dem 01. Oktober 2017 haben nun auch Personen gleichen Geschlechts das Recht auf Eheschließung. Das heißt, es kann geheiratet werden – mit allem drum und dran!
Wenn Ihr bereits eine eingetragene Lebenspartnerschaft habt eintragen lassen, so könnt ihr diese auch in eine Ehe umwandeln lassen.
Auch wenn dieses Gesetz bereits seit nunmehr fast 4 Jahren existiert, sind in München nur ca. 1,1% gleichgeschlechtliche Ehen.
Wenn Ihr bereit seid, den Schritt in die Ehe zu gehen, dann stehe ich Euch gern zur Seite und helfe Euch, wo ich kann. Traut Euch!
Eure Hochzeitsplanerin in München
Peggy