Wenn eine Hochzeit abgesagt werden muss
Ihr plant euren großen Tag seit Monaten und freut euch auf diese besondere Veranstaltung? Und dann kommt das Leben dazwischen. Die Veranstaltung muss abgesagt werden und es entstehen hohe Kosten. Mit einer Hochzeitsversicherung oder einem Stornierungsschutz für private Veranstaltungen könnt ihr eure Hochzeit mühelos planen. Gerade in Zeiten von Corona könnte eine solche Versicherung unbedingt sinnvoll sein.
Was ist eine private Event-Stornoversicherung?
Dank eines sogenannten Privatfeier-Stornoschutzes für Privatpersonen, wie er von vielen Versicherungen angeboten wird, seid ihr gegen finanzielle Konsequenzen geschützt. Falls eure Hochzeit aus unerwarteten Gründen nicht stattfinden kann, haftet die Versicherung. Wie bei jeder Versicherung, hofft man natürlich, dass man diese nicht in Anspruch nehmen muss. Dennoch könnt ihr das Risiko, dass ihr haftbar gemacht werdet, gegen eine geringe Gebühr auf einen Versicherer übertragen.
Die Hochzeitsbranche hat sich in den letzten Jahren stark verändert und wir sprechen nicht mehr von klassischen Hochzeitszeremonien, sondern von Events, die schnell Zehntausende an Euros kosten können. Meiner Meinung nach ist diese kleine Investition besonders in der Corona-Ära sehr rentabel.
Für welche Ereignisse bezahlt der Versicherer?
Versicherbare Ereignisse sind Abbruch oder Absage von Veranstaltungen aufgrund von unerwarteter schwerer Krankheit, Schwangerschaft, Sachschaden oder Todesfall. Die Versicherung gilt auch, wenn ihr plötzlich und unerwartet den Arbeitsplatz verlieren solltet und es daher nicht zumutbar ist, die Veranstaltung durchzuführen.
Das Szenario, in dem sich die Braut in der letzten Sekunde „nicht traut“, kann allerdings nicht versichert werden. Wenn die Zeremonie abgesagt werden muss, weil eine Braut wie Julia Roberts in „Die Braut, die sich nicht traut“ schnell kalte Füße bekommt, oder der Bräutigam die wichtigste Frage mit „Nein“ beantwortet, greift die Versicherung nicht. Gefühle können leider nicht versichert werden.
Zudem ist der Personenkreis abschließend begrenzt. Dazu gehören Eltern, Geschwister, Kinder, Großeltern und Enkel (Stief-, Pflege-, Adoptiv- und Schwieger-Verhältnisse werden gleichgestellt), Ehepartner, Lebenspartner oder Lebensgefährte und dessen Angehörige, Trauzeugen bei der Hochzeit, die Paten bei einer Taufe, Firmung und Ähnliches.
Welche Kosten werden tatsächlich erstattet?
Die Versicherung erstattet vertragliche Stornierungskosten im Rahmen des Versicherungsvertrags, wie zum Beispiel Raum-/Saalmiete, Unterkunfts- und Reisekosten für Gäste, Catering, Fotograf, Dekoration, Unterhaltungsangebote, Hochzeitsauto, Betreuung von Kindern usw., sofern die Feier aufgrund der oben genannten Gründe abgesagt oder unterbrochen werden musste.
Kann man sich gegen eine Pandemie wie Corona versichern?
In Bezug auf das Corona-Problem lautet es wie folgt: Im Krankheitsfall besteht für die im Voraus aufgeführten Personen eine Stornoversicherung. Diese haftet für alle Schäden, die durch die Absage verursacht wurden. Wenn beispielsweise erneut ein Kontaktverbot ausgesprochen wird oder Personen aufgrund eines Reiseverbots nicht an der Veranstaltung teilnehmen können, fällt dies unter die Kategorie „höhere Gewalt“ und ist nicht versicherbar.
Wer mutig ist und die Hochzeit nicht zwei Jahre nach hinten verschieben möchte, der kommt hier zu unseren Ideen für eine „Corona Hochzeit“ und wie diese aussehen kann. Unser Motto lautet nämlich #heiratengehtimmer